Wussten Sie schon, dass Sie nach § 9 Sozialgesetzbuch IX ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl Ihrer Reha-Klinik haben? Die Klinik Ihrer Präferenz muss lediglich zertifiziert sein und es dürfen der Wahl keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
Wenn Sie also eine bestimmte Reha-Klinik bevorzugen, können Sie dies in Ihrem Antrag an geeigneter Stelle vermerken. Hilfreich ist hier die Formulierung: „Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die ... (z. B. MediClin Schlüsselbad) Klinik in ... (z. B. Bad Peterstal-Griesbach).
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können grundsätzlich auch in Form eine Persönlichen Budgets gewährt werden. Dabei wird dem Versicherten ein gewisser Geldbetrag zur Verfügung gestellt, den er dann an einem geeigneten und selbst gewählten Ort (z. B. der MediClin Schlüsselbad Klinik) zur Rehabilitation einsetzt.