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Ihr Ansprechpartner
Martina Börsig

Martina Börsig

Leitung Aufnahme/Rezeption

Tel. 07806/ 86-235

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Wellness von A bis Z
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Aufnahmemöglichkeiten

Eine Buchung in der MediClin Schlüsselbad Klinik ist möglich

  • als Selbstzahler (Privatpatient),
  • mit Unterstützung Ihrer Krankenkasse oder Ihres Rentenversicherungsträgers,
  • als Gast mit Anwendungen auf Rezept.

Buchung und Aufnahme sind ebenfalls möglich

  • als Begleitperson ohne Anwendungen und ohne medizinische Betreuung.
  • Für die Unterbringung von Familienangehörigen, Verwandten oder Bekannten steht eine begrenzte Anzahl von Einzelzimmern mit Zusatzbett zur Verfügung, je nach Zimmergröße und Verpflegung.  
  • Begleitpersonen können auch ohne medizinische Leistungen aufgenommen werden.
  • Sie wohnen in einem ansprechenden Zimmer mit Dusche, WC, Balkon und Telefon. In jedem Fall sind die Benutzung des Hallenbades, der Sauna, der Wärmekabine und die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen im Hause inbegriffen.
Bitte beachten Sie unsere aktuelle Preisliste.
 

Wie kann Ihr Aufenthalt in der MediClin Schlüsselbad Klinik abgerechnet werden?

Krankenkassen/Rentenversicherungsträger
Liegt von Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger eine Kostenübernahmeerklärung für einen stationären Aufenthalt vor, erfolgt die Abrechnung direkt mit der entsprechenden Krankenkasse bzw. dem entsprechenden Rentenversicherungsträger.

Privatpatienten
Als beihilfeberechtigter Privatpatient werden Ihnen alle Leistungen, wie Unterkunft und Verpflegung, medizinische Leistungen (Arzthonorar, Diagnostik, Medikamente) und die Therapien einzeln in Rechnung gestellt.

Nach Ende des Aufenthaltes erhalten Sie somit drei detaillierte Rechnungen

  • für Unterkunft und Verpflegung
    Begleichung bitte am Abreisetag
  • für Anwendungen
    Rechnung wird zugesandt
  • Arzthonorar
    Rechnung wird zugesandt

Allgemein gilt, dass Badearztscheine/Kurmittelschecks von uns nicht mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.

Gast
Die Preise für Gäste beinhalten Unterkunft und Verpflegung, Nutzung des Hallenbades, der Sauna, der Wärmekabine und sämtlicher Veranstaltungen im Hause.

Rezeptabrechnung
Bei Inanspruchnahme eines Rezeptes Ihres Hausarztes weisen wir Sie darauf hin, dass bei Komplikationen die Verantwortung ausschließlich bei dem ausstellenden Arzt liegt, da dieser laut Gesetz den Verlauf der Therapie beobachten muss. Weder die Klinik noch die in der Klinik beschäftigten Ärzte können zur Verantwortung gezogen werden.

Ambulante Vorsorgemaßnahme (Badekur)
Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, bei ambulanten Rehabilitationsleistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen. Klären Sie bitte bereits im Vorfeld die Genehmigung und die Abrechnungsmodalitäten mit Ihrer Krankenkasse. Badearztscheine, Kurmittelschecks sowie Überweisungsscheine können wir leider nicht abrechnen.

Privatversicherte Personen
Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung beantragen Sie bitte unbedingt vor Beginn der Behandlung eine Leistungszusage. Ohne schriftliche Zusage Ihrer Versicherung besteht auch bei einer notwendigen stationären Behandlung keine Leistungspflicht. Die privaten Krankenversicherungen kommen für die Kosten grundsätzlich nur dann auf, wenn ein besonderer Versicherungsschutz besteht, z. B. im Rahmen eines Spezialtarifs. Gesetzliche und private Krankenversicherungen haben für ihre Leistungen unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Darum müssen bei beiden Versicherungsträgern getrennte Leistungsanträge gestellt werden.

Beihilfenachweis
Für die Erlangung einer Beihilfe zu den anfallenden Kosten ist es wichtig, vor Behandlungsbeginn einen Anerkennungsbescheid der zuständigen Beihilfefestsetzungsstelle einzuholen. Hierzu sollten Sie dem Amts- oder Vertrauensarzt ein ärztliches Attest übergeben, welches die Notwendigkeit einer Maßnahme bescheinigt. Beihilfeberechtigte Personen gelten als Selbstzahler.

Ambulante Vorsorge- bzw. Reha-Maßnahme (ambulante Badekur)
Wenn Sie eine ambulante Vorsorgemaßnahme oder Reha-Maßnahme in unserem Haus durchführen, werden Sie in unserer Klinik wie ein Privatpatient behandelt.

Legen Sie bitte die quittierten Gesamtrechnungen Ihrer Krankenkasse zur Erstattung vor. Wir möchten bereits jetzt darauf hinweisen, dass bei den medizinischen Leistungen (Arzt und Therapie) eine Differenz von ca. 75,00 Euro bis 100,00 Euro pro Woche entstehen kann, die Sie selbst entrichten müssen.

Bitte klären Sie unbedingt vor Aufnahme die Genehmigung und die Abrechnungsmodalitäten.