MediClin Schlüsselbad Klinik Bad Peterstal-Griesbach
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Hinweise zum Aufnahmeverfahren

Für die Aufnahme kommen je nach Verfahren unterschiedliche Wege in Frage.



Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation

Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR) sind Folgebehandlungen, die im Anschluss an eine Akutbehandlung im Krankenhaus durchgeführt werden.

Für den Aufenthalt im Rahmen einer AHB/AR oder BGSW erfolgt die Antragstellung durch das vorbehandelnde Krankenhaus (Sozialdienst) bei dem jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse, Rententräger, Berufsgenossenschaft).
Die Modalitäten sind abhängig vom Versicherungsstatus.

Bei Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund kann das Krankenhaus den AHB-Antrag direkt an uns senden.
Bei Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Land ist eine Absprache mit der Rentenversicherung erforderlich.
Bei Krankenkassenversicherten, Privat- und Zusatzversicherten ist eine Zustimmung der Kasse vor Aufnahme notwendig.


Nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung bzw. Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird Ihr Aufnahmetermin zur AHB/AR zwischen dem behandelnden Krankenhaus und uns abgestimmt.



Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung

Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlungen (BGSW) sind Folgebehandlungen nach Arbeitsunfallverletztungen und werden in der MediClin Schlüsselbad Klinik nach Einzelgenehmigung durchgeführt.
Der Antrag auf eine BGSW wird vom behandelnden D-Arzt oder H-Arzt bei der Berufsgenossenschaft eingereicht.


Heilverfahren

Heilverfahren werden beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Beihilfestelle des öffentlichen Dienstes, Private Krankenversicherung) beantragt.

Der erste Weg führt immer zu Ihrem Haus- oder Facharzt. Er muss die Notwendigkeit eines Heilverfahrens mittels Attest bestätigen. Dieses Attest legen Sie der Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die BfA/LVA aushändigen. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger.

Die Wahl der Klinik trifft dann der Kostenträger unter Berücksichtigung des Patientenwunsches. Nach Vorliegen einer schriftlichen Zusage kann das Heilverfahren angetreten werden.

Kostenträger der Heilverfahren sind für:

Angestellte & Arbeiter die DRV-Bund und DRV-Land
Beamte die Beihilfestelle und Privatversicherung
Selbstständige der Patient (Erstattung nach Tarif durch Ihre
Versicherung)
Rentner/Hausfrauen die Krankenkasse




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datum 29.02.2008