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Martina Börsig

Martina Börsig

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ambulante Badekur

In der heutigen Zeit gilt der Begriff „Kur“ irrtümlicherweise oftmals als altbacken und verschrien. Doch viele Kurorte, die ihren Charme aus den vergangenen Jahrzehnten beziehen, sich jedoch an die zeitgemäßen Gegebenheiten angepasst und dem neuen Gäste- und Patientenklientel gegenüber ausgerichtet haben, wissen die traditionell bewährte Kurortmedizin mit Wellnessflair und Hotelcharakter erfolgreich zu verbinden. Unabhängig vom zeitlichen Wandel des Synonyms „Kur“ bewährt sich die Kurortmedizin als eine zeitlich und medizinisch indizierte Maßnahme in einem anerkannten Kurort. Die Kurgemeinde Bad Peterstal-Griesbach zählt zu diesen anerkannten Kurorten und ist gleichlautend prädestiniert zur Durchführung von ambulanten Kurmaßnahmen.

Im Verlauf des ambulanten Kurverfahrens geht es darum, dass nicht ausschließlich starre Krankheitsbilder behandelt werden. Vielmehr gilt es, unter Einsatz kurmedizinischer Methoden, einer Vielzahl gesundheitlicher Einschränkungen entgegen zu wirken. Dies bedeutet für den Patienten die Chance zur bestmöglichen Funktionswiederherstellung im Rahmen seiner persönlichen sowie der medizinischen Möglichkeiten.

Egal ob in der heutzutage oftmals bekannten sowie verordneten stationären Rehabilitation oder der ambulanten Behandlung, ein Ziel geht mit dem Ansatz beider Behandlungsintensitäten einher – die Besserung sowie Heilung und bestenfalls Rehabilitation von gesundheitlichen Einschränkungen.

Diesem Ansatz – unter Einsatz ganzheitlicher Behandlungsmethoden – hat sich auch die MediClin Schlüsselbad Klinik verschrieben. Ein therapeutisch bestens ausgestattetes Team ist in der Lage, je nach Krankheitsbild sowie Verordnung, einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der ambulanten Maßnahme zu leisten. In Verbindung mit der Unterbringung sowie Verpflegung, ergibt sich für den ambulanten Gast eine ideale Symbiose zwischen Gesundheit, Erholung sowie Entspannung.

Was müssen Sie als ambulanter Patient beachten?

Durch die Gesundheitsreform wurden die Bedingungen für eine ambulante Badekur erheblich verbessert. Der Aufenthalt kann jetzt 2 bis 3 Wochen dauern und kann alle 3 Jahre neu beantragt werden.

Welchen Anteil übernimmt Ihre Krankenkasse?

Die Krankenkassen übernehmen 85 % der Kosten für die Kuranwendungen. Der pauschale Tageszuschuss für die Übernachtung beträgt 13 €.

Was ist beim Kurantrag zu beachten?

Bei Kuren ist entscheidend, ob die Kur zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist und eine andere Behandlung nicht oder kaum Erfolg versprechend ist. Lassen Sie sich also rechtzeitig von Ihrem Hausarzt bei einem Beratungsgespräch ein Attest ausstellen, das zum Kurantrag bei der Krankenkasse einzureichen ist. Der Kurantrag und das Heilverfahren muss bei ausreichender medizinischer Notwendigkeit genehmigt werden. Bei Nichterteilung der Genehmigung durch die Krankenkasse ist der Rat, auf jeden Fall und wenn nötig, mehrfach Widerspruch einzulegen.

Wie erhalte ich Anwendungen vor Ort?

Ist Ihr Kurantrag genehmigt und der Termin Ihrer Anreise festgelegt, so können Sie sich bereits eine Woche zuvor telefonisch mit dem Kurarzt in Verbindung setzen, um die Terminvereinbarung zu erleichtern. Bringen Sie dabei bitte Ihre Kurpapiere, Kurarztschein gemäß § 23, eine Liste Ihrer aktuellen einzunehmenden Medikamente sowie wenn möglich, auch aktuelle medizinische Behandlungsunterlagen mit. Nach dem Ersttermin bei dem Kurarzt und der Kuruntersuchung werden Ihnen Rezepte für die Kuranwendungen ausgestellt, die Sie direkt bei uns im Haus in unserer Therapieabteilung erhalten können.

Einen Kurarzttermin mit einem in Bad Peterstal-Griesbach ansässigen Arzt vereinbaren wir gerne für Sie.

Folgende Kurärzte praktizierten in Bad Peterstal-Griesbach:

  • Dr. med. Michael Gäbelein (Schwarzwaldstr. 15, Tel.: 0 78 06 / 12 13)
  • Dr. med. Karl-Heinz Bayer (Schwimmbadstr. 5, Tel.: 0 78 06 / 81 81)
  • Dr. med. Wolfgang Höchter (Schwimmbadstr. 5, Tel:: 0 78 06 / 2 81)