Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch jederzeit unter folgender Nummer erreichen:
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Reha beantragen, welche Reha-Maßnahmen wir anbieten, welche Kosten auf Sie zukommen, welche Angebote wir Selbstzahlern und Gästen machen und wie Sie uns kontaktieren können.
Wenn Sie in der Sozialversicherung gesetzlich versichert sind, haben Sie nach § 4 Sozialgesetzbuch I ein Recht auf Reha-Maßnahmen zum Schutz, zum Erhalt, zur Besserung und zur Wiedererstellung Ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Hilfe erhalten Sie z.B. bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer örtlichen Servicestelle für Rehabilitation. Einen Überblick über Beratungsangebote gibt außerdem die Deutsche Rentenversicherung auf Ihren Webseiten.
Ja, Sie können sich Ihre Reha-Einrichtung nach § 8 Sozialgesetzbuch IX (SGB 9) selbst aussuchen. Haben Sie von Ihrem Kostenträger eine Liste mit Kliniken erhalten, können Sie eine davon wählen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Ihr Wunsch- und Wahlrecht üben Sie aus, indem Sie Ihrem Reha-Antrag ein ergänzendes Formular beilegen, in welche Klinik Sie gehen möchten.
Einen Vordruck finden Sie hier:
Ausführliche Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht erhalten Sie hier.
Ihren Reha-Antrag erhalten Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder online zum Download als PDF-Dokument auf der MEDICLIN-Website zum Thema Reha-Antrag.
Es kann vorkommen, dass der Kostenträger Ihren Reha-Antrag ablehnt. Dann haben Sie vier Wochen Zeit, gegen diesen Bescheid schriftlich Widerspruch einzulegen. Sie haben ebenfalls das Recht, die vorgeschlagenen Einrichtungen abzulehnen und von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch zu machen. Bitten Sie in diesem Fall schriftlich um eine Ummeldung in Ihre Wunschklinik.
Sie haben alle vier Jahre (und in dringenden Fällen auch öfter) Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation. Voraussetzung ist, dass Sie erwerbsfähig, nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden und bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind.
Diese Kosten werden vom Kostenträger übernommen, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich ist. Die Notwendigkeit kann Ihnen Ihr Haus- oder Facharzt bescheinigen. Bei der Aufnahme benötigen wir eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Trägers, die Sie vorab beantragen müssen.
Wenn Ihr Kind unter zwölf Jahre alt ist, zahlt der Kostenträger die Begleitung. Wahlweise wird auch eine Haushaltshilfe finanziert.
Bei Anschlussheilbehandlungen (AHB) sollte die Klinik möglichst im Umkreis von 100 Kilometern liegen. Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Entfernungsbegrenzung.
Heilverfahren (früher auch Kuren genannt) sollen Ihre Gesundheit erhalten, bei der Genesung helfen, chronischen Erkrankungen vorbeugen und bisherige Behandlungserfolge stabilisieren. Sie können ambulant oder stationär erfolgen. Dabei werden nach ärztlichen Vorgaben überwiegend natürliche Heilmittel wie Krankengymnastik, Massagen oder medizinische Bäder eingesetzt.
Die Anschlussheilbehandlung beginnt unmittelbar (spätestens 14 Tage) nach einer Krankenhausbehandlung oder einer ambulanten Operation. Sie dauert normalerweise drei bis vier Wochen und kann bei medizinischer Notwendigkeit verlängert werden. Im Fokus stehen das Wiedererlangen verloren gegangener Funktionen und Fähigkeiten sowie das Heranführen an einen selbstständigen Alltag und das Berufsleben.
Sind Sie privat krankenversichert und gleichzeitig Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, oder ist für Sie aus medizinischen Gründen eine AHB nicht möglich, kann für Sie eine Anschlussgesundheitsmaßnahme infrage kommen. Die AGM unterscheidet sich von der AHB lediglich dadurch, dass sie später als zwei Wochen nach einem Klinikaufenthalt oder einer Operation beginnt.
Das Zusatzangebot für Versicherte der AOK ist einzigartig in Baden-Württemberg: Sie erhalten wohnortnah eine ambulante Reha über fünf Wochen in der MEDICLIN Schlüsselbad Klinik und können zu Hause übernachten. Ein Fahrdienst holt Sie zu Hause ab und bringt Sie nach dem Ende der Behandlung wieder nach Hause. Pro Woche sind drei Behandlungstage vorgesehen. Das Erlernte können Sie zu Hause gleich umsetzen. Ausreichende Ruhetage sorgen dafür, dass Sie sich nicht überfordern. Ihren Eigenanteil müssen Sie nur für die tatsächlichen Behandlungstage entrichten. Zusätzlich erhalten Sie nach Abschluss der ambulanten Reha noch diverse Behandlungen wie Sport und Bewegungstherapie, Gangschulung, Koordinationstraining sowie eine ärztliche Abschlussuntersuchung.
Was Sie für Ihren Reha-Aufenthalt mitbringen sollten: Diese Liste soll Ihnen Anregungen und Hilfe beim Kofferpacken geben. Es ist gut möglich, dass Sie nicht alle aufgeführten Dinge benötigen.
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig versichert sind, übernehmen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Gesetzliche Rentenversicherung (DRV) die Kosten für Ihre Reha. Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag leisten.
Je nach Kostenträger ist die Dauer der Zuzahlung innerhalb eines Kalenderjahres zeitlich begrenzt. Bitte beachten Sie, dass wir die Kosten für die GKV einziehen. Die DRV macht das selbst. Unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen:
Grundsätzlich keine Zuzahlung müssen Sie leisten bei:
Abhängig von der Ausgestaltung Ihres Tarifs übernimmt auch die Private Krankenversicherung (PKV) die Kosten für Ihre Reha.
Je nach Buchungsoption kommen Sie zu uns mit Unterstützung Ihrer Krankenkasse bzw. Ihres Rentenversicherungsträgers, als Selbstzahler (Privatpatient) oder als Gast mit Anwendung auf Rezept.
Begleitpersonen nehmen wir in begrenztem Umfang auch ohne Anwendungen und medizinische Betreuung auf – in einem eigenen Zimmer oder mit Zustellbett und mit Verpflegung. Die Nutzung von Hallenbad, Sauna und Wärmekabinen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen und Vorträgen ist dann inklusive.